Berlin

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Die im Folgenden angegebenen Kündigungsfristen der Anleihen gelten für die Stadt Berlin und nicht für die Gläubiger.


Stadt Berlin     

1886, Laufzeit: unbegrenzt (jederzeit kündbar), Zinssatz: 3,5 %, Anleihevolumen: 50.000.000 Mark

Es wurden Anleihescheine über 100, 200, 500, 1.000, 2.000 und 5.000 Mark ausgegeben. Laut rückseitig aufgedruckten Anleihebedingungen wurde die Anleihe aufgenommen für "die Fortführung der Kanalisation, die Erweiterung der Wasserwerke und der Gasanstalten, die Erbauung von Brücken, für den Bau bzw. die Fortsetzung des Baues des Dienstgebäudes für das Königliche Polizei-Präsidium, der Markthallen, von Kranken- und Irrenanstalten, eines Hospitals, eines Asyls für Obdachlose und mehrerer höherer Schulen, sowie für die Herstellung der Kaiser-Wilhelmstaße und die Verbreiterung der Neuen Friedrichstraße"



1915, Laufzeit: unbegrenzt (jederzeit kündbar), Zinssatz: 4 %, Anleihevolumen: 117.000.000 Mark (3. Teilbetrag einer Gesamtanleihe von 1912 über M 262.000.000,-)


1919,  Laufzeit: unbegrenzt (jederzeit nach 31.03.1930 kündbar), Zinssatz: 4 %, Anleihevolumen: 400.000.000 Mark


1922, Laufzeit: unbegrenzt (jederzeit kündbar), Zinssatz: 4 %, Anleihevolumen: 1.067.000.000 Mark


1923,  Laufzeit: unbegrenzt (jederzeit nach 30.06.1928 kündbar), Zinssatz: 8 - 18 %, Anleihevolumen: 3.500.000.000 Mark


1926, Laufzeit: (unbegrenzt, jederzeit nach 31.05.1931 kündbar), Zinssatz: 7 %, Anleihevolumen: 22.500.000 Reichsmark


Verband Groß-Berlin     

1919, Laufzeit: bis zum 31.12.1949, Zinssatz: 4 %, Anleihevolumen: 141.000.000 Mark

Der (Zweck-)Verband Groß-Berlin existierte von 1912 bis 1920 und umfasste die kreisfreien Städte Berlin, Charlottenburg, Wilmersdorf, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg und Spandau sowie die Landkreise Niederbarnim und Teltow. Das "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin" vom 27.04.1920 (Groß-Berlin-Gesetz) führte zur Auflösung des Verbandes.